BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-84-2022

Durch wen wird die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außer gerichtlich vertreten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Durch den Jagdvorstand.

  • A)Durch den Jagdvorstand.
  • B)Durch den Ältestenrat.
  • C)Durch den Landrat.

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