BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-84-2022

Durch wen wird die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außer gerichtlich vertreten?

Kurze Antwort

Die Jagdgenossenschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Jagdvorstand vertreten.

  • A)Durch den Jagdvorstand.
  • B)Durch den Ältestenrat.
  • C)Durch den Landrat.
Erklärung

Nach § 9 Abs. 2 BJagdG übernimmt der gewählte Jagdvorstand die Vertretung der Jagdgenossenschaft. Fehlt ein gewählter Vorstand, führt vorübergehend der Gemeindevorstand die Geschäfte.

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