Kurze Antwort
Nein, der Beerensammler darf den erschlagenen Baummarder nicht behalten.
Der Baummarder unterliegt dem Jagdrecht, und das Aneignungsrecht steht grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten zu. Auch eine Tötung im Verteidigungsnotstand begründet für den Beerensammler kein Aneignungsrecht.
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