BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-66-2022

Ein Beerensammler erschlägt im Wald im Verteidigungsnotstand einen Baummarder. Darf er den Baummarder behalten?

Kurze Antwort

Nein, der Beerensammler darf den erschlagenen Baummarder nicht behalten.

  • A)Nein.
  • B)Ja, aber nur wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt.
  • C)Ja, weil es sich nicht um Schalenwild handelt.
Erklärung

Der Baummarder unterliegt dem Jagdrecht, und das Aneignungsrecht steht grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten zu. Auch eine Tötung im Verteidigungsnotstand begründet für den Beerensammler kein Aneignungsrecht.

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