BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-66-2022

Ein Beerensammler erschlägt im Wald im Verteidigungsnotstand einen Baummarder. Darf er den Baummarder behalten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, aber nur wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt.
  • C)Ja, weil es sich nicht um Schalenwild handelt.

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