BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-240-2022

Ein Eigentümer eines Hundes ist nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins. Darf er einen Hund allein jagdlich ausbilden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur wenn die schriftliche Erlaubnis des JAB mitgeführt wird und keine Möglichkeit des Kontaktes mit lebendem Wild gegeben ist.

  • A)Nur wenn die schriftliche Erlaubnis des JAB mitgeführt wird und keine Möglichkeit des Kontaktes mit lebendem Wild gegeben ist.
  • B)Ja, immer.
  • C)Nein, Jagdhundeausbildung ist befugte Jagdausübung.
Erklärung

Richtig ist Option 2. Außerhalb befriedeter Bezirke gilt die Jagdhundeausbildung als Jagdausübung und ist ohne Jagdschein nur mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten (JAB) zulässig – und nur so, dass kein Kontakt mit lebendem Wild möglich ist (z. B. Arbeiten an der Leine in sensiblen Zeiten). Option 1 ist zu weit, Option 3 ignoriert die Erlaubnismöglichkeit.

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