BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-135-2022

Ein erlegtes, nicht abgekommenes, von Rachendassel- Larven befallenes Stück Rehwild...

Kurze Antwort

Ein von Rachendasseln befallenes, ansonsten unauffälliges Reh ist in der Regel genusstauglich.

  • A)...ist in der Regel genusstauglich.
  • B)...darf nur noch für den Eigenverbrauch verwendet werden.
  • C)...ist nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet.
Erklärung

Rachendasseln sind ein lokaler Parasitenbefall im Rachenbereich und stellen ohne weitere bedenkliche Merkmale kein Gesundheitsrisiko für das Wildbret dar. Nur bei zusätzlichen Auffälligkeiten wäre eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

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