Kurze Antwort
Alle drei Frischlinge müssen der Trichinenuntersuchung unterzogen werden, unabhängig davon, ob sie verschenkt, verkauft oder selbst verwertet werden.
Schwarzwild jeden Alters unterliegt stets der Trichinenschau, sobald das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Eine Nutzung im eigenen Haushalt oder als Geschenk befreit nicht von der Untersuchungspflicht.
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