BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-222-2022

Ein Jagdgast hat 3 Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?

Kurze Antwort

Alle drei Frischlinge müssen der Trichinenuntersuchung unterzogen werden, unabhängig davon, ob sie verschenkt, verkauft oder selbst verwertet werden.

  • A)Alle 3 Frischlinge.
  • B)Keiner, denn Frischlinge haben noch keine Trichinen.
  • C)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling.
Erklärung

Schwarzwild jeden Alters unterliegt stets der Trichinenschau, sobald das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Eine Nutzung im eigenen Haushalt oder als Geschenk befreit nicht von der Untersuchungspflicht.

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