Kurze Antwort
Nein, das Verbrennen von Stroh auf dem Acker ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde zulässig.
Das Abbrennen von Pflanzenresten kann Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigen und ist daher grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen nur bei behördlicher Genehmigung oder behördlich angeordneten Maßnahmen.
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