BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-113-2022

Ein Landwirt will im Juli nach der Ernte das Gerstenstroh auf dem Acker verbrennen. Darf er das?

Kurze Antwort

Nein, das Verbrennen von Stroh auf dem Acker ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde zulässig.

  • A)Nein, außer mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
  • B)Nein, nur das später anfallende Weizenstroh darf verbrannt werden.
  • C)Ja, Stroh darf nach der Ernte generell auf dem Acker verbannt werden, da die Asche wertvolle Pflanzennährstoffe enthält.
Erklärung

Das Abbrennen von Pflanzenresten kann Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigen und ist daher grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen nur bei behördlicher Genehmigung oder behördlich angeordneten Maßnahmen.

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