BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-113-2022

Ein Landwirt will im Juli nach der Ernte das Gerstenstroh auf dem Acker verbrennen. Darf er das?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, außer mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.

  • A)Nein, außer mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
  • B)Nein, nur das später anfallende Weizenstroh darf verbrannt werden.
  • C)Ja, Stroh darf nach der Ernte generell auf dem Acker verbannt werden, da die Asche wertvolle Pflanzennährstoffe enthält.

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