BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-11-2022

Ein Spaziergänger findet im Jagdbezirk einen verendeten Rothirsch. Wer darf sich die Trophäe aneignen?

Kurze Antwort

Die Trophäe darf sich der Jagdausübungsberechtigte aneignen.

  • A)der Jagdausübungsberechtigte
  • B)der Finder
  • C)der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück der Hirsch gefunden wurde
Erklärung

Verendetes Wild und seine Teile stehen dem Jagdausübungsberechtigten zur Aneignung zu. Der Finder und der Grundstückseigentümer sind dazu nicht berechtigt.

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