BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-161-2022

Ein Veranstalter (Hundeverein) möchte in Ihrem Revier eine Hundeübung veranstalten. Können Sie Ihre Zustimmung verweigern?

Kurze Antwort

Die Zustimmung kann bei ungeplanten Veranstaltungen verweigert werden; bei geplanten Übungen nur, wenn die Jagdausübung wesentlich beeinträchtigt oder Belange von Natur- oder Tierschutz berührt werden.

  • A)Bei einer nichtgeplanten Veranstaltung ja. Bei einer geplanten z.B. Übung nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdausübung erfolgt oder die Belange des Natur- oder Tierschutzes berührt werden.
  • B)Ja, generell.
  • C)Nein.
Erklärung

Als Jagdausübungsberechtigter musst du geplante Nutzungen grundsätzlich dulden, sofern sie weidgerecht vereinbar sind. Ablehnung ist zulässig bei unzumutbarer Jagdbeeinträchtigung oder wenn Naturschutz-/Tierschutzinteressen entgegenstehen; spontane Veranstaltungen kannst du untersagen.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten