BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-161-2022

Ein Veranstalter (Hundeverein) möchte in Ihrem Revier eine Hundeübung veranstalten. Können Sie Ihre Zustimmung verweigern?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei einer nichtgeplanten Veranstaltung ja. Bei einer geplanten z.B. Übung nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdausübung erfolgt oder die Belange des Natur- oder Tierschutzes berührt werden.

  • A)Bei einer nichtgeplanten Veranstaltung ja. Bei einer geplanten z.B. Übung nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdausübung erfolgt oder die Belange des Natur- oder Tierschutzes berührt werden.
  • B)Ja, generell.
  • C)Nein.

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