Kurze Antwort
Eine Bockdoppelflinte ist im Sinne des Waffengesetzes ein Einzellader.
Bei Kipplaufflinten mit zwei Läufen gibt es kein Magazin; jede Patrone wird einzeln ins Patronenlager eingelegt. Daher gelten Doppelflinten und Bockdoppelflinten waffenrechtlich als Einzellader, nicht als Selbst- oder Mehrlader.
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