BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-94-2022

Eine Bockdoppelflinte ist im Sinne des Gesetzes ein….?

Kurze Antwort

Eine Bockdoppelflinte ist im Sinne des Waffengesetzes ein Einzellader.

  • A)Einzellader.
  • B)Mehrlader.
  • C)Selbstlader.
Erklärung

Bei Kipplaufflinten mit zwei Läufen gibt es kein Magazin; jede Patrone wird einzeln ins Patronenlager eingelegt. Daher gelten Doppelflinten und Bockdoppelflinten waffenrechtlich als Einzellader, nicht als Selbst- oder Mehrlader.

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