BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-174-2022

Eine Jagderlaubnis ist unentgeltlich…

Kurze Antwort

Eine Jagderlaubnis ist unentgeltlich, wenn für ihre Erteilung keine Gegenleistung geschuldet ist.

  • A)… wenn keine Gegenleistung für die Erlaubnis geschuldet ist.
  • B)… wenn nur ein Hegebeitrag gezahlt werden muss.
  • C)… wenn weniger als 1 Euro pro Hektar für die Jagderlaubnis gezahlt werden muss.
Erklärung

Eine Gegenleistung kann finanzieller oder sonstiger Art sein. Wird lediglich ein Hegebeitrag oder ein Betrag pro Hektar verlangt, liegt keine Unentgeltlichkeit vor.

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