Kurze Antwort
Eine Jagderlaubnis ist unentgeltlich, wenn für ihre Erteilung keine Gegenleistung geschuldet ist.
Eine Gegenleistung kann finanzieller oder sonstiger Art sein. Wird lediglich ein Hegebeitrag oder ein Betrag pro Hektar verlangt, liegt keine Unentgeltlichkeit vor.
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