BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-109-2022

Eine Patronenmunition im Sinne des Waffengesetzes besteht aus …?

Kurze Antwort

Eine Patronenmunition besteht aus Hülse, Zündsatz (Zündhütchen), Treibladung und dem darin sitzenden Geschoss.

  • A)Zündsatz, Treibladung, Hülse, Geschoss.
  • B)Treibladung und Geschoss.
  • C)Hülse, Zündsatz, Treibladung.
Erklärung

Das Waffengesetz definiert Patronenmunition als Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten. Daher gehören alle vier Komponenten dazu; Varianten ohne Geschoss sind Kartuschenmunition, nicht Patronenmunition.

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