Kurze Antwort
Eine Patronenmunition besteht aus Hülse, Zündsatz (Zündhütchen), Treibladung und dem darin sitzenden Geschoss.
Das Waffengesetz definiert Patronenmunition als Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten. Daher gehören alle vier Komponenten dazu; Varianten ohne Geschoss sind Kartuschenmunition, nicht Patronenmunition.
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