BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-103-2022

Eine von Ihnen erlegte Ricke zeigt beim Ansprechen und Versorgen keine Auffälligkeiten (bedenkliche Merkmale). Können Sie das Stück an einen Gasthof verkaufen?

Kurze Antwort

Ja, das Stück kann als Primärerzeugnis in der Decke in kleinen Mengen an die Gastronomie abgegeben werden, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur nach amtlicher Fleischuntersuchung.
Erklärung

Jäger dürfen Wild ohne amtliche Fleischuntersuchung abgeben, wenn es als ganzes Stück (in Decke/Federkleid) und in kleinen Mengen an Endverbraucher oder unmittelbar an Endverbraucher verkaufende Betriebe (z. B. Gasthof) geht. Trichinenpflichtige Arten benötigen zuvor die Trichinenuntersuchung.

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