Kurze Antwort
Ja, das Stück kann als Primärerzeugnis in der Decke in kleinen Mengen an die Gastronomie abgegeben werden, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
Jäger dürfen Wild ohne amtliche Fleischuntersuchung abgeben, wenn es als ganzes Stück (in Decke/Federkleid) und in kleinen Mengen an Endverbraucher oder unmittelbar an Endverbraucher verkaufende Betriebe (z. B. Gasthof) geht. Trichinenpflichtige Arten benötigen zuvor die Trichinenuntersuchung.
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