Kurze Antwort
In Brandenburg haben Elster, Raben- und Nebelkrähe die Jagdzeit vom 01.10. bis 31.01.
Laut jagdrechtlicher Regelung Brandenburgs sind diese Rabenvögel nur im Zeitraum 1. September bis 31. Januar bejagbar; außerhalb dieser Zeit gilt Schonzeit zum Schutz während Brut- und Aufzuchtphase.
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