Kurze Antwort
Verboten ist, den Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.
Das Tierschutzgesetz untersagt Abrichten/Prüfen auf Schärfe am lebenden Tier. Hingegen ist das Nachsuchen- und Apportiergeschehen (z. B. Nachschuss auf geflügelte Ente oder Schnallen bei laufkrankem Schalenwild) weidgerecht zulässig.
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