BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-113-2022

Es ist verboten...

Kurze Antwort

Verboten ist, den Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.

  • A)...den Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.
  • B)...den Hund bei Laufschüssen von Schalenwild zu schnallen.
  • C)...den Hund auf die geflügelte Ente anzusetzen.
Erklärung

Das Tierschutzgesetz untersagt Abrichten/Prüfen auf Schärfe am lebenden Tier. Hingegen ist das Nachsuchen- und Apportiergeschehen (z. B. Nachschuss auf geflügelte Ente oder Schnallen bei laufkrankem Schalenwild) weidgerecht zulässig.

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