BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-118-2022

Führen im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausüben der Gewalt …?

Kurze Antwort

Führen bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte.

  • A)außerhalb der Wohnung.
  • B)in der Wohnung.
  • C)durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.
Erklärung

Das WaffG definiert „Führen“ ausdrücklich als Besitz außerhalb der genannten privaten oder befriedeten Bereiche. Innerhalb der Wohnung liegt zwar Besitz vor, aber kein „Führen“ im waffenrechtlichen Sinne.

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