Kurze Antwort
Führen bedeutet die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte.
Das WaffG definiert „Führen“ ausdrücklich als Besitz außerhalb der genannten privaten oder befriedeten Bereiche. Innerhalb der Wohnung liegt zwar Besitz vor, aber kein „Führen“ im waffenrechtlichen Sinne.
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