BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-82-2022

Für den Erhalt bzw. für die Wiederansiedlung seltener Tier und Pflanzenarten möchten Sie in Ihrem Revier ein Niedermoorgrünland von Röhricht freihalten. Was müssen Sie beachten?

Kurze Antwort

Sie benötigen die Berechtigung zur Flächennutzung, und die Maßnahme muss mit den Festlegungen einer möglicherweise vorhandenen Schutzgebietsverordnung im Einklang stehen.

  • A)Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Maßnahme muss sich im Einklang mit den Festlegungen einer möglicherweise vorhandenen Schutzgebietsverordnung befindet.
  • B)Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Röhricht darf nur gemulcht und nicht gemäht werden.
  • C)Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Maßnahme darf erst nach dem 16. Mai erfolgen.
Erklärung

Röhrichte sind besonders geschützte Biotope; ihre Pflege darf den gesetzlichen Schutz nicht verletzen. Zusätzlich sind die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu beachten.

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