Kurze Antwort
Ja, feststehende Messer dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung geführt werden.
Nach § 42a WaffG greift das Führverbot für feststehende Messer über 12 cm nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt; die Jagd ist ein solches. Außerhalb der Jagdausübung müssen diese Messer nicht zugriffsbereit transportiert werden.
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