BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-173-2022

Gestattet das Waffengesetz, ein feststehendes Messer während der Jagdausübung zu führen?

Kurze Antwort

Ja, feststehende Messer dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung geführt werden.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Das Messer darf nur eine max. Klingenlänge von 7,5 cm haben.
Erklärung

Nach § 42a WaffG greift das Führverbot für feststehende Messer über 12 cm nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt; die Jagd ist ein solches. Außerhalb der Jagdausübung müssen diese Messer nicht zugriffsbereit transportiert werden.

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