BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-173-2022

Gibt es eine Mindestpachtdauer für Jagdpachtverträge?

Kurze Antwort

Ja; die Mindestpachtdauer beträgt in vielen Ländern 9 Jahre für Niederwildreviere und 12 Jahre für Hochwildreviere.

  • A)9 Jahre bei Niederwildjagdbezirken, 12 Jahre bei Hochwildjagdbezirken
  • B)Nur bei Hochwildjagdbezirken, die Mindestpachtdauer beträgt dann 12 Jahre
  • C)Es gibt eine gesetzliche Empfehlung von 9 Jahren, von der die Parteien im Vertrag natürlich abweichen können.
Erklärung

Bundesrechtlich „soll“ die Pachtdauer mindestens 9 Jahre betragen; mehrere Länder setzen für Hochwildreviere 12 Jahre fest. Daher gilt häufig: 9 Jahre Niederwild, 12 Jahre Hochwild; genaue Regelung je nach Bundesland.

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