Kurze Antwort
Richtig ist: Nein, Hasen gehören nicht zu den Wildarten, für die Wildschaden bezahlt werden muss.
Richtig ist: Nein. Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Feldhasen zählen nicht dazu; Hasenschälschäden an Obstbäumen sind daher nicht ersatzfähig (Landesrecht kann abweichen).
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