BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-69-2022

Hasen schälen im Winter einige junge Obstbäume. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Wildschadens verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Hasen gehören nicht zu den Wildarten, für die Wildschaden bezahlt werden muss.

  • A)Nein, Hasen gehören nicht zu den Wildarten, für die Wildschaden bezahlt werden muss.
  • B)Ja, aber nur wenn die Bäume eingezäunt sind.
  • C)Ja, aber nur bei Kernobst, nicht bei Steinobst.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Feldhasen zählen nicht dazu; Hasenschälschäden an Obstbäumen sind daher nicht ersatzfähig (Landesrecht kann abweichen).

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