BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-215-2022

In einem ruhig gelegenen Weiher finden Sie einen verendeten Schwan. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Verdacht auf Geflügelpest; den Fund unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden und weitere Maßnahmen abwarten.

  • A)Verdacht auf Geflügelpest! Anzeige des Verdachtes bei der zuständigen Behörde.
  • B)Schwäne unterliegen nicht dem Jagdrecht, der Jäger ist deswegen nicht zuständig.
  • C)Schwäne können nicht am Geflügelpestvirus erkranken oder verenden, daher ist nichts zu unternehmen.
Erklärung

Mehrere oder einzelne Totfunde von Wasservögeln können auf Geflügelpest hindeuten, eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht ist zu melden; das Wildbret wäre genussuntauglich und der Tierkörper unschädlich zu beseitigen.

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