Kurze Antwort
Verdacht auf Geflügelpest; den Fund unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden und weitere Maßnahmen abwarten.
Mehrere oder einzelne Totfunde von Wasservögeln können auf Geflügelpest hindeuten, eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht ist zu melden; das Wildbret wäre genussuntauglich und der Tierkörper unschädlich zu beseitigen.
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