BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-3-2022

In Ihrem Revier ist ein Forstschutzgatter eingerichtet worden. Dürfen Sie dort in Zukunft Ihren Jagdhund buschieren lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.

  • A)Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.
  • B)Nein. Durch die Eingatterung ist ein befriedeter Bezirk entstanden.
  • C)Gatter zur forstwirtschaftlichen Baumaufzucht dürfen jagdlich nicht genutzt werden.
Erklärung

Richtig ist: Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen. Ein Forstschutzgatter (Zaun um Forstkulturen zum Schutz vor Verbiss) macht die Fläche nicht zum befriedeten Bezirk und entzieht sie nicht der Jagdausübung. Daher darfst du dort grundsätzlich weiter jagdlich arbeiten, inkl. Buschieren mit brauchbarem Hund; örtliche Schonungen/Schutzauflagen sind ggf. zu beachten.

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