Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.
Richtig ist: Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen. Ein Forstschutzgatter (Zaun um Forstkulturen zum Schutz vor Verbiss) macht die Fläche nicht zum befriedeten Bezirk und entzieht sie nicht der Jagdausübung. Daher darfst du dort grundsätzlich weiter jagdlich arbeiten, inkl. Buschieren mit brauchbarem Hund; örtliche Schonungen/Schutzauflagen sind ggf. zu beachten.
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