BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-129-2022

In welchem Zeitraum ist es unzulässig Bäume, Gebüsch oder Ufervegetation außerhalb des Waldes abzuschneiden

Kurze Antwort

Richtig ist: in der Zeit vom 15. März bis 15. September.

  • A)in der Zeit vom 15. März bis 15. September
  • B)über das ganze Jahr hinweg
  • C)in der Zeit vom 01. Januar bis zum 30. Februar

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