BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-172-2022

In welcher Form muss ein Jagdpachtvertrag abgeschlossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: In Schriftform.

  • A)In Schriftform
  • B)eine notarielle Beurkundung oder behördliche Beglaubigung muss erfolgen
  • C)Jagdpachtverträge werden traditionell formlos und mit Handschlag abgeschlossen.
Erklärung

Richtig ist: In Schriftform. Begründung: Nach § 11 BJagdG muss der Jagdpachtvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden und von allen Pächtern unterschrieben sein. Ein Handschlag genügt nicht, und eine notarielle Beurkundung oder behördliche Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben.

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