Kurze Antwort
Richtig ist: Bundeswildschutzverordnung.
Richtig ist die Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV). Sie regelt nach § 36 BJagdG ergänzend und konkret das Halten von Greifvögeln und Falken (Anlage 4 BWildSchV), inklusive Anforderungen und Ausnahmen. BJagdG und BArtSchV legen den Rahmen bzw. Artenschutz fest, die konkrete Haltung ist jedoch Sache der BWildSchV.
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