BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-52-2022

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bundeswildschutzverordnung.

  • A)Bundeswildschutzverordnung
  • B)Bundesjagdgesetz
  • C)Bundesartenschutzverordnung
Erklärung

Richtig ist die Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV). Sie regelt nach § 36 BJagdG ergänzend und konkret das Halten von Greifvögeln und Falken (Anlage 4 BWildSchV), inklusive Anforderungen und Ausnahmen. BJagdG und BArtSchV legen den Rahmen bzw. Artenschutz fest, die konkrete Haltung ist jedoch Sache der BWildSchV.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten