BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-148-2022

Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe zu melden?

Kurze Antwort

Der Erwerb oder Verkauf einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde zu melden.

  • A)binnen zwei Wochen
  • B)binnen einer Woche
  • C)binnen eines Monats
Erklärung

Nach dem Erwerb muss die Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorgelegt werden. Beim Verkauf muss der Verkäufer die Waffe innerhalb dieser Frist aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen.

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