Kurze Antwort
Der Erwerb oder Verkauf einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde zu melden.
Nach dem Erwerb muss die Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorgelegt werden. Beim Verkauf muss der Verkäufer die Waffe innerhalb dieser Frist aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen.
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