BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-122-2022

Ist das selbständige Laden von Patronenhülsen erlaubt?

Kurze Antwort

Das selbständige Laden von Patronenhülsen ist erlaubt, jedoch nur mit einer behördlichen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (Wiederladerschein).

  • A)Ja, nur mit Erlaubnis gem. Sprengstoffgesetz.
  • B)Ja.
  • C)Nein.
Erklärung

Wiederladen ist nichtgewerbliches Herstellen von Munition und erfordert Fachkundeprüfung und Erlaubnis nach Sprengstoffrecht. Ohne diese Genehmigung ist das Wiederladen unzulässig.

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