Kurze Antwort
Das selbständige Laden von Patronenhülsen ist erlaubt, jedoch nur mit einer behördlichen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (Wiederladerschein).
Wiederladen ist nichtgewerbliches Herstellen von Munition und erfordert Fachkundeprüfung und Erlaubnis nach Sprengstoffrecht. Ohne diese Genehmigung ist das Wiederladen unzulässig.
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