Kurze Antwort
Nein, ein Befall mit Kokzidien ist nicht anzeigepflichtig.
Kokzidiose gehört nicht zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen; eine Anzeige ist daher nicht erforderlich. Bei bedenklichen Merkmalen ist jedoch eine amtliche Untersuchung nötig und das Wildbret gilt als genussuntauglich.
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