Kurze Antwort
Nein, der Befall mit Leberegeln ist nicht anzeigepflichtig.
Leberegel gelten nicht als anzeigepflichtige Tierseuche. Zwar ist die befallene Leber nicht verkehrsfähig und als Wildbret zu verwerfen, aber eine Meldung an die Behörde ist hierfür nicht vorgeschrieben.
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