Kurze Antwort
Der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden ist bei der Jagdausübung gesetzlich vorgeschrieben.
Bei bestimmten Jagdarten, insbesondere Such-, Drück- und Treibjagden sowie der Jagd auf Wasserwild, müssen brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl eingesetzt werden. Bei einer Nachsuche ist ebenfalls ein brauchbarer Jagdhund zu verwenden.
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