BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-238-2022

Ist der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd

Kurze Antwort

Der Einsatz oder die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden ist bei der Jagdausübung gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)gesetzlich vorgeschrieben
  • B)im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten
  • C)in der Verantwortung des beteiligten Schützen
Erklärung

Bei bestimmten Jagdarten, insbesondere Such-, Drück- und Treibjagden sowie der Jagd auf Wasserwild, müssen brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl eingesetzt werden. Bei einer Nachsuche ist ebenfalls ein brauchbarer Jagdhund zu verwenden.

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