BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-29-2022

Ist der Schuss mit dem Flintenlaufgeschoss auf sämtliches Schalenwild erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nein
  • C)Ja, aber nur bis 50 kg Wildgewicht.
Erklärung

Ja. Ein Flintenlaufgeschoss (FLG) ist ein massives Geschoss aus der Flinte und für die Jagd auf Schalenwild zugelassen. Beachte jedoch die praxisgerechte Schussentfernung von etwa 50–60 m und den großen Gefahrenbereich von ca. 1.500 m.

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