BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-2-2022

Ist die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

  • A)Ja, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • B)Nein, eine Bereithaltung von Jagdgebrauchshunden steht im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
  • C)Die Bereithaltung von brauchbaren Jagdhunden steht allein in der Verantwortung des beteiligten Schützen.
Erklärung

Ja. Die Landesjagdgesetze verlangen bei bestimmten Jagdarten (z. B. Such-, Drück-, Treib- und Wasserwildjagd sowie bei Nachsuchen) die Bereithaltung und den Einsatz brauchbarer, geprüfter Jagdhunde in genügender Zahl. Die Verantwortung liegt beim Jagdausübungsberechtigten, nicht beim einzelnen Schützen.

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