Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ja. Die Landesjagdgesetze verlangen bei bestimmten Jagdarten (z. B. Such-, Drück-, Treib- und Wasserwildjagd sowie bei Nachsuchen) die Bereithaltung und den Einsatz brauchbarer, geprüfter Jagdhunde in genügender Zahl. Die Verantwortung liegt beim Jagdausübungsberechtigten, nicht beim einzelnen Schützen.
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