Kurze Antwort
Nein, die Jagd auf Frischlinge mit .243 Winchester ist nicht erlaubt.
Für übriges Schalenwild (inkl. Schwarzwild/Frischlinge) fordert das BJagdG mindestens Kaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2000 J. Die .243 Win hat nur 6,2 mm Geschossdurchmesser und erfüllt damit das Mindestkaliber nicht.
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