BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-155-2022

Ist die Lappjagd in Deutschland erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber nur 300 m von der Reviergrenze entfernt.

  • A)ja, aber nur 300 m von der Reviergrenze entfernt
  • B)nein, diese tierschutzwidrige Jagdart ist verboten
  • C)ja, aber nur auf Schalenwild
Erklärung

Richtig ist: ja, aber nur 300 m von der Reviergrenze entfernt. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 BJG ist die Lappjagd zulässig, jedoch innerhalb eines 300‑m‑Streifens zur Revier-/Bezirksgrenze verboten, damit kein Wild am Auswechseln gehindert wird. Eine Beschränkung auf Schalenwild gibt es nicht. Regelungen können je nach Bundesland ergänzt werden.

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