Kurze Antwort
Die Montage einer Taschenlampe an einer Jagdwaffe ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig, da künstliche Lichtquellen an der Waffe verboten sind.
§ 19 Abs. 1 BJagdG untersagt beim Erlegen oder Fangen von Wild die Verwendung künstlicher Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen des Ziels. Eine an der Waffe montierte Lampe fällt darunter; Ausnahmen bestehen jagdrechtlich nicht.
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