BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-150-2022

Ist die Montage einer Taschenlampe an einer Jagdwaffe in Deutschland zulässig?

Kurze Antwort

Die Montage einer Taschenlampe an einer Jagdwaffe ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig, da künstliche Lichtquellen an der Waffe verboten sind.

  • A)Nein, künstliche Beleuchtung auf der Jagdwaffe ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
  • B)Ja, aber nur im Nachtansitz auf Schwarzwild.
  • C)Nur bei der Nachsuche und unzureichendem Licht.
Erklärung

§ 19 Abs. 1 BJagdG untersagt beim Erlegen oder Fangen von Wild die Verwendung künstlicher Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen des Ziels. Eine an der Waffe montierte Lampe fällt darunter; Ausnahmen bestehen jagdrechtlich nicht.

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