BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-183-2022

Ist die Verwendung eines Nachtsichtgerätes in Verbindung mit einem Rotpunkt-Reflexvisier als Zielhilfe zulässig?

Kurze Antwort

Die Nutzung von Nachtsichtgeräten als Zielhilfe ist unzulässig; sie sind ausschließlich zur Wildbeobachtung zulässig.

  • A)Nachsichtgeräte sind ausschließlich zur Wildbeobachtung zulässig.
  • B)Die Nutzung als Zielhilfe ist erlaubt.
  • C)Eine Verwendung im Jagdbetrieb ist verboten.
Erklärung

Nachtzielgeräte bzw. die Verwendung von Nachtsicht in Verbindung mit Zielhilfen (z. B. Rotpunkt) sind verboten. Zulässig ist lediglich die Beobachtung; jagd- und waffenrechtliche Verbote für Zielvorrichtungen mit Bildwandler/elektronischer Verstärkung bleiben bestehen.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten