BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-183-2022

Ist die Verwendung eines Nachtsichtgerätes in Verbindung mit einem Rotpunkt-Reflexvisier als Zielhilfe zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nachsichtgeräte sind ausschließlich zur Wildbeobachtung zulässig.

  • A)Nachsichtgeräte sind ausschließlich zur Wildbeobachtung zulässig.
  • B)Die Nutzung als Zielhilfe ist erlaubt.
  • C)Eine Verwendung im Jagdbetrieb ist verboten.

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