BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-181-2022

Ist die Verwendung von Vorderschaftrepetierern mit einer Magazinkapazität von mehr als zwei Patronen jagdlich zulässig?

Kurze Antwort

Ja, Vorderschaftrepetierflinten sind jagdlich zulässig, auch mit einer Magazinkapazität von mehr als zwei Patronen.

  • A)Ja
  • B)nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung
  • C)Nein
Erklärung

Das sachliche Verbot des BJagdG betrifft halbautomatische Langwaffen mit mehr als drei Patronen, nicht jedoch Vorderschaftrepetierer (Pumpguns). Allerdings sind bestimmte Bauarten (z. B. mit Pistolengriff statt Hinterschaft) waffenrechtlich verboten und damit unzulässig.

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