Kurze Antwort
Ja, Vorderschaftrepetierflinten sind jagdlich zulässig, auch mit einer Magazinkapazität von mehr als zwei Patronen.
Das sachliche Verbot des BJagdG betrifft halbautomatische Langwaffen mit mehr als drei Patronen, nicht jedoch Vorderschaftrepetierer (Pumpguns). Allerdings sind bestimmte Bauarten (z. B. mit Pistolengriff statt Hinterschaft) waffenrechtlich verboten und damit unzulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.