Kurze Antwort
Ja, eine Betonröhrenfalle ist erlaubt, sofern sie als Lebendfalle unversehrt fängt.
Nach Bundesjagdgesetz sind nur Fallen zulässig, die sofort töten oder unversehrten Lebendfang ermöglichen. Die Betonrohrfalle ist eine tierschutzgerechte Lebendfangfalle (z. B. für Fuchs), wenn sie korrekt gebaut und eingesetzt wird.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.