BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-153-2022

Ist eine Betonröhrenfalle erlaubt?

Kurze Antwort

Ja, eine Betonröhrenfalle ist erlaubt, sofern sie als Lebendfalle unversehrt fängt.

  • A)ja, sofern sie unversehrt fängt
  • B)nein, da sie lediglich auf Druck auslöst
  • C)nein, da das gefangene Wild in dieser übermäßigem Stress ausgesetzt sind
Erklärung

Nach Bundesjagdgesetz sind nur Fallen zulässig, die sofort töten oder unversehrten Lebendfang ermöglichen. Die Betonrohrfalle ist eine tierschutzgerechte Lebendfangfalle (z. B. für Fuchs), wenn sie korrekt gebaut und eingesetzt wird.

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