Kurze Antwort
Ja, eine halbautomatische Waffe ist für die Ansitzjagd zugelassen, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen ist.
Mit halbautomatischen Langwaffen darf auf Wild geschossen werden, sofern sie insgesamt nicht mit mehr als drei Patronen geladen sind. Entscheidend ist der tatsächliche Ladezustand, nicht die Magazinkapazität.
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