BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-156-2022

Ist eine halbautomatische Waffe für die Ansitzjagd zugelassen?

Kurze Antwort

Ja, eine halbautomatische Waffe ist für die Ansitzjagd zugelassen, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen ist.

  • A)Ja, wenn das Magazin nur 2 Patronen enthält.
  • B)Nein, Halbautomaten sind grundsätzlich verboten.
  • C)Sie haben das äußere Erscheinungsbild einer Kriegswaffe und sind verbotene Gegenstände.
Erklärung

Mit halbautomatischen Langwaffen darf auf Wild geschossen werden, sofern sie insgesamt nicht mit mehr als drei Patronen geladen sind. Entscheidend ist der tatsächliche Ladezustand, nicht die Magazinkapazität.

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