Kurze Antwort
Kanadische Felsenbirnen dürfen in einen Hegebusch nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde gepflanzt werden.
Die Art ist als Neophyt nicht heimisch; das Einbringen gebietsfremder Arten kann Biotope beeinträchtigen und ist genehmigungspflichtig. Die Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht nicht aus.
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