BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-21-2022

Ist es erlaubt, kanadische Felsenbirnen in einen Hegebusch zu pflanzen?

Kurze Antwort

Kanadische Felsenbirnen dürfen in einen Hegebusch nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde gepflanzt werden.

  • A)Nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.
  • B)Ja, mit Genehmigung des Grundeigentümers.
  • C)Nein.
Erklärung

Die Art ist als Neophyt nicht heimisch; das Einbringen gebietsfremder Arten kann Biotope beeinträchtigen und ist genehmigungspflichtig. Die Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht nicht aus.

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