Kurze Antwort
Ja, das Brandenburgische Naturschutzgesetz verpflichtet zur Sicherung und, wo nötig, Wiederherstellung der natürlichen Wanderwege wildlebender Tierarten.
Das BbgNatSchG verankert die Vernetzung von Lebensräumen als Ziel des Naturschutzes. Dazu gehört, Wildtierkorridore zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um Populationen zu verbinden und deren Erhaltungszustand zu sichern.
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