BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-54-2022

Ist es verpflichtend die natürlichen Wanderwege der wild lebenden Tierarten zu erhalten oder, soweit erforderlich, wiederherzustellen?

Kurze Antwort

Ja, das Brandenburgische Naturschutzgesetz verpflichtet zur Sicherung und, wo nötig, Wiederherstellung der natürlichen Wanderwege wildlebender Tierarten.

  • A)Ja, im Bbg. Naturschutzgesetz.
  • B)Nein, es gibt keine Festlegung.
  • C)Es gibt nur Vorschläge und Hinweise.
Erklärung

Das BbgNatSchG verankert die Vernetzung von Lebensräumen als Ziel des Naturschutzes. Dazu gehört, Wildtierkorridore zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um Populationen zu verbinden und deren Erhaltungszustand zu sichern.

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