Kurze Antwort
Ja, im Wald ist das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen im für die Jagdausübung erforderlichen Umfang erlaubt.
Jäger dürfen zur Revierbewirtschaftung und Jagdausübung notwendige Fahrten im Wald durchführen und Fahrzeuge entsprechend abstellen. Dabei sind Schonung von Waldwegen, Unfallverhütung und eventuell lokale Regelungen zu beachten.
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