BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-124-2022

Ist im Wald das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen im für die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang erlaubt?

Kurze Antwort

Ja, im Wald ist das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen im für die Jagdausübung erforderlichen Umfang erlaubt.

  • A)Ja, dies ist erlaubt.
  • B)Nein, im Wald darf niemand mit Kraftfahrzeugen Fahren und diese Abstellen.
  • C)Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen ist ausschließlich im Rahmen von hoheitlichen Tätigkeiten erlaubt.
Erklärung

Jäger dürfen zur Revierbewirtschaftung und Jagdausübung notwendige Fahrten im Wald durchführen und Fahrzeuge entsprechend abstellen. Dabei sind Schonung von Waldwegen, Unfallverhütung und eventuell lokale Regelungen zu beachten.

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