Kurze Antwort
Wildbret ist bei Befall mit Großen Leberegeln genusstauglich, wenn keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.
Der Große Leberegel kann in der Leber festgestellt werden. Die Leber ist zu verwerfen, das übrige Wildbret bleibt bei unauffälligem Gesundheitszustand genusstauglich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.