BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-170-2022

Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden. Welche Erfordernisse sind dafür notwendig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung.

  • A)Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung
  • B)Erfordernisse der Abschussplanung
  • C)Erfordernisse des Jagdschutzes
Erklärung

Richtig ist: Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung (§ 5 Abs. 1 BJagdG). Abrundungen (Abtrennung, Angliederung, Flächentausch) sind nur zulässig, wenn sie die Hege erleichtern und eine ordnungsgemäße Revierbewirtschaftung und Bejagung ermöglichen. Jagdschutz oder Abschussplanung sind dafür keine gesetzlichen Voraussetzungen.

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