Kurze Antwort
Richtig ist: Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung.
Richtig ist: Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung (§ 5 Abs. 1 BJagdG). Abrundungen (Abtrennung, Angliederung, Flächentausch) sind nur zulässig, wenn sie die Hege erleichtern und eine ordnungsgemäße Revierbewirtschaftung und Bejagung ermöglichen. Jagdschutz oder Abschussplanung sind dafür keine gesetzlichen Voraussetzungen.
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