Kurze Antwort
Richtig ist: ja, maximal einen Monat lang.
Ja, maximal einen Monat lang. Der gültige Jagdschein steht für Langwaffen einem WBK-Eintrag gleich, sodass der Jäger eine Langwaffe vorübergehend (bis 1 Monat) leihen/mitnehmen darf – ideal mit Leihschein als Nachweis. Länger als ein Monat wäre keine Leihe mehr, dafür bräuchte es die Eintragung in die WBK.
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