BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-140-2022

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, maximal einen Monat lang.

  • A)ja, maximal einen Monat lang
  • B)ja, für einen unbegrenzten Zeitraum
  • C)nein, nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
Erklärung

Ja, maximal einen Monat lang. Der gültige Jagdschein steht für Langwaffen einem WBK-Eintrag gleich, sodass der Jäger eine Langwaffe vorübergehend (bis 1 Monat) leihen/mitnehmen darf – ideal mit Leihschein als Nachweis. Länger als ein Monat wäre keine Leihe mehr, dafür bräuchte es die Eintragung in die WBK.

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