BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-180-2022

Kann die Jagdgenossenschaft ihren Jagdbezirk in Teilen an verschiedene Jäger verpachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn jeder Teil mindestens 250 ha groß ist.

  • A)Ja, wenn jeder Teil mindestens 250 ha groß ist
  • B)Nein, das ist grundsätzlich unzulässig.
  • C)Ja, wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Kann die Jagdgenossenschaft ihren Jagdbezirk in Teilen an verschi… | Jägerprüfung Brandenburg – GrünesAbi | GrünesAbi