Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Richtig ist: ja. Begründung: Nach Landesjagdgesetzen kann die untere Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten auferlegen, einen zur Nachsuche brauchbaren, geprüften Jagdhund nachzuweisen, sofern nicht anderweitig verlässlich brauchbare Hunde verfügbar sind. Das dient der weidgerechten Sicherstellung von Nachsuchen, insbesondere auf Schalenwild. Regulations may vary depending on the federal state. Bitte nenne ggf. das Bundesland für Details.
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