BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-243-2022

Kann die Untere Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten die Verpflichtung zum Nachweis eines zur Nachsuche auf Schalenwild brauchbaren Jagdhundes auferlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)nur während der Jagdzeiten
Erklärung

Richtig ist: ja. Begründung: Nach Landesjagdgesetzen kann die untere Jagdbehörde dem Jagdausübungsberechtigten auferlegen, einen zur Nachsuche brauchbaren, geprüften Jagdhund nachzuweisen, sofern nicht anderweitig verlässlich brauchbare Hunde verfügbar sind. Das dient der weidgerechten Sicherstellung von Nachsuchen, insbesondere auf Schalenwild. Regulations may vary depending on the federal state. Bitte nenne ggf. das Bundesland für Details.

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