BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-135-2022

Kann im Land Brandenburg in Naturschutzgebieten die Jagdausübung generell eingeschränkt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, in dem Maße wie der Schutzzweck dies erfordert.

  • A)Ja, in dem Maße wie der Schutzzweck dies erfordert.
  • B)Ja, aber nur im Einverständnis mit dem Jäger.
  • C)Nein, da die Jagdausübung nicht dem Naturschutz unterliegt.

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