Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, diese Möglichkeit besteht.
Ja, mehrere Jagdausübungsberechtigte benachbarter Reviere können gemeinsam einen Jagdaufseher bestellen. Voraussetzung: Der bestellte Jagdaufseher muss die Anforderungen für bestätigte Jagdaufseher erfüllen (z. B. bestandene Jagdaufseherprüfung/Berufsjäger/Forstdienst). Daher ist Option 3 richtig.
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