Kurze Antwort
Nein, mit einem Jahresjagdschein allein dürfen Sie keine Kurzwaffenmunition erwerben.
Dafür benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbserlaubnis für das betreffende Kurzwaffenkaliber. Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffenmunition.
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