BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-156-2022

Können Sie mit einem Jahresjagdschein Munition für eine Kurzwaffe erwerben?

Kurze Antwort

Nein, mit einem Jahresjagdschein allein dürfen Sie keine Kurzwaffenmunition erwerben.

  • A)Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbserlaubnis erforderlich.
  • B)Mit einem Jahresjagdschein darf ich jede Art von Munition erwerben, wenn sie für Jagdzwecke nicht verboten ist.
  • C)Nur Munition, die eine Mündungsenergie E0 > 200J besitzt, kann mit dem Jagdschein erworben werden.
Erklärung

Dafür benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbserlaubnis für das betreffende Kurzwaffenkaliber. Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffenmunition.

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