BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-177-2022

Mit welcher Grenze ist die Grenze eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks identisch, wenn dort kein Eigenjagdbezirk vorhanden ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Mit der Grenze der politischen Gemeinde.

  • A)Mit der Grenze der politischen Gemeinde
  • B)Mit der Landkreisgrenze
  • C)es gibt keine festen Regeln, da die Grenzen zwischen den Jagdgenossenschaften vereinbart werden.
Erklärung

Richtig ist: Mit der Grenze der politischen Gemeinde. Begründung: Nach § 8 Abs. 1 BJagdG bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht Eigenjagdbezirk sind, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Damit entspricht dessen Grenze grundsätzlich der Gemeindegrenze; Landkreisgrenzen sind unbeachtlich, und eine freie Vereinbarung ersetzt diese gesetzliche Zuordnung nicht.

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